Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Ferienwohnungen
Stand: Juli 2026
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB bedeuten:
Beherbergungsvertrag: Der zwischen Vermieter und Gast abgeschlossene Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung einer Ferienwohnung oder eines Apartments gegen Entgelt.
Gast: Jede natürliche oder juristische Person, welche eine Unterkunft nutzt oder für welche eine Unterkunft gebucht wurde.
Buchender: Die Person, welche den Beherbergungsvertrag abschließt. Buchender und Gast können ident sein.
Verbraucher: Eine Person im Sinne des § 1 KSchG.
Unternehmer: Eine Person im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB).
Unterkunft: Die jeweils gebuchte Ferienwohnung, das Apartment oder sonstige Beherbergungseinheit einschließlich jener Einrichtungen, deren Benützung vertraglich vereinbart wurde.
Nebenleistungen: Alle zusätzlich angebotenen Leistungen, insbesondere Frühstück, Parkplatz, Kegelbahn, Reinigung, Wäscheservice oder sonstige Zusatzangebote.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Verträge über die entgeltliche Überlassung von Ferienwohnungen, Apartments sowie sonstigen Beherbergungsleistungen zwischen
TP Tourism GmbH (FN 503439 b)
Dr. Auner Straße 19/9, 8074 Raaba-Grambach
(nachfolgend „Vermieter“ genannt)
und dem jeweiligen Gast (nachfolgend „Gast“ genannt).
1.2. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob die Buchung unmittelbar über den Vermieter, über dessen Website, telefonisch, per E-Mail oder über Online-Buchungsplattformen (z. B. Booking.com, Airbnb oder vergleichbare Vermittlungsplattformen) erfolgt.
1.3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung vom Vermieter ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Der Beherbergungsvertrag kommt erst durch eine Buchungsbestätigung des Vermieters oder durch Annahme der Buchung über eine Buchungsplattform zustande.
2.3 Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Gast zur Bezahlung des vereinbarten Beherbergungsentgeltes sowie sämtlicher vereinbarter Nebenleistungen.
2.4 Der Gast bestätigt mit Abschluss der Buchung,
- diese AGB gelesen zu haben,
- deren Geltung anzuerkennen und
- volljährig sowie zum Abschluss des Vertrages berechtigt zu sein.
2.5 Der Gast hat sämtliche für die Buchung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß bekanntzugeben.
2.6 Erfolgt die Buchung durch einen Dritten, haftet dieser gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern er den Vertrag nicht ausdrücklich im Namen des Gastes abgeschlossen hat.
2.7 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Vertragsgegenstand ist ausschließlich die zeitlich befristete Überlassung der gebuchten Ferienwohnung einschließlich jener Einrichtungen, die ausdrücklich Bestandteil der Buchung sind.
3.2 Ein Anspruch auf Überlassung einer bestimmten Wohnung oder eines bestimmten Apartments besteht nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.3 Der Vermieter ist berechtigt, dem Gast eine gleichwertige Unterkunft zur Verfügung zu stellen, sofern
- dies aus technischen,
- organisatorischen,
- sicherheitsrelevanten oder
- sonstigen wichtigen Gründen erforderlich ist
und dem Gast dadurch keine wesentlichen Nachteile entstehen.
3.4 Sämtliche Angaben hinsichtlich Größe, Ausstattung, Grundrissen oder Fotos dienen lediglich der Beschreibung. Geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
3.5 Eine Weitergabe der Unterkunft an Dritte sowie deren Untervermietung oder unentgeltliche Überlassung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
3.6 Der Gast ist ausschließlich zur vertragsgemäßen Nutzung der Unterkunft berechtigt.
3.7 Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken, für Veranstaltungen, Feiern oder sonstige Zusammenkünfte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
4. Preise
4.1 Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise.
4.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro.
4.3 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, enthalten die Preise die gesetzliche Umsatzsteuer.
4.4 Nicht im Preis enthalten sind insbesondere
- Ortstaxen,
- Nächtigungsabgaben,
- sonstige gesetzliche Abgaben,
- fakultative Zusatzleistungen,
- Kosten für Haustiere,
- sonstige vom Gast zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen,
soweit diese nicht ausdrücklich als inkludiert ausgewiesen wurden.
4.5 Für Zusatzleistungen gilt die jeweils zum Leistungszeitpunkt gültige Preisliste
des Vermieters.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
5.2 Der Vermieter ist berechtigt, eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, vor oder bei Anreise eine angemessene Sicherheitsleistung (Kaution) zu verlangen. Die Höhe der Kaution oder Anzahlung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
5.3 Die Kaution dient insbesondere der Sicherstellung von Ansprüchen wegen
- Beschädigungen,
- außergewöhnlicher Verschmutzung,
- Schlüsselverlust,
- Inventarverlust,
- offener Forderungen.
5.4. Nicht verbrauchte Kautionsbeträge werden nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Unterkunft innerhalb angemessener Frist rückerstattet.
5.5 Sämtliche Zahlungen haben mittels der vom Vermieter angebotenen Zahlungsmethoden zu erfolgen.
5.6 Gerät der Gast mit einer Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt,
- gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen,
- Mahnkosten geltend zu machen sowie
- bis zur vollständigen Zahlung die Übergabe der Unterkunft zu verweigern.
5.7 Der Gast ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Vermieter aufzurechnen, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurde.
6. Ortstaxe und gesetzliche Abgaben
6.1 Gesetzlich vorgeschriebene Ortstaxen, Nächtigungsabgaben oder vergleichbare öffentliche Abgaben sind vom Gast in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe zu entrichten, sofern sie nicht bereits im Gesamtpreis enthalten sind.
6.2 Änderungen gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss berechtigen den Vermieter, diese entsprechend anzupassen.
7. Anreise (Check-in)
7.1 Die Unterkunft steht dem Gast grundsätzlich ab 15 Uhr am vereinbarten Anreisetag zur Verfügung.
7.2 Eine frühere Übergabe erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und nach Verfügbarkeit.
7.3 Der Gast hat den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn sich seine Anreise wesentlich verzögert oder außerhalb der vereinbarten Zeiten erfolgt.
7.4 Erfolgt die Anreise bis [ergänzen] nicht und liegt keine entsprechende Mitteilung vor, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. Wenn nicht abgeholt, wird der Schlüssel in Zahlenschlüssel mit Kombination hinterlegt (Da Stornogebühren ist die Unterkunft komplett bezhalt)
8. Abreise (Check-out)
8.1 Die Unterkunft ist am Abreisetag spätestens bis 10 Uhr vollständig geräumt, besenrein und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
8.2 Sämtliche Schlüssel sind zurückzugeben.
8.3 Erfolgt die Räumung verspätet, kann der Vermieter hierfür ein angemessenes Benützungsentgelt verlangen.
8.4 Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
9. Änderung der Buchung
9.1 Änderungen einer bestehenden Buchung (insbesondere hinsichtlich Aufenthaltsdauer, Reisedatum, Unterkunft, Anzahl der Gäste oder gebuchter Zusatzleistungen) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
9.2 Ein Anspruch auf Änderung einer bereits bestätigten Buchung besteht nicht.
9.3 Der Vermieter wird Änderungswünsche nach Möglichkeit berücksichtigen. Die Zustimmung erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Verfügbarkeit.
9.4 Im Falle einer Umbuchung ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verrechnen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
9.5 Preisänderungen aufgrund einer Umbuchung bleiben vorbehalten.
9.6 Erfolgt eine Änderung erst nach Vertragsabschluss, gelten für die geänderte Buchung die zum Zeitpunkt der Umbuchung gültigen Preise und Bedingungen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
10. Rücktritt durch den Gast – Stornogebühr
10.1 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
10.2 Außerhalb des im 10.1 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- Bei Stornierungen zwischen 3 Monaten und 1 Monat vor Anreise: keine Stornogebühr
- Bei Stornierungen zwischen 1 Monat und 7 Tagen vor Anreise: 40 % des Gesamtpreises
- Bei Stornierungen zwischen 6 Tagen und 3 Tagen vor Anreise: 90 % des Gesamtpreises
- Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises
10.3 Reist der Gast vorzeitig ab oder nimmt die gebuchte Unterkunft nur teilweise in Anspruch, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
11. Rücktritt durch den Vermieter
11.1 Der Vermieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vor Beginn oder während des Aufenthalts vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten oder diesen mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
11.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) vereinbarte Anzahlungen oder sonstige Zahlungen trotz angemessener Nachfrist nicht geleistet werden;
b) der Gast unrichtige Angaben über seine Person oder den Zweck des Aufenthalts gemacht hat;
c) die Unterkunft vertragswidrig genutzt werden soll;
d) die zulässige Personenzahl überschritten wird;
e) Veranstaltungen oder Feiern ohne Zustimmung geplant oder durchgeführt werden;
f) gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen verletzt werden;
g) der Gast oder mitreisende Personen andere Gäste erheblich belästigen;
h) gegen die Hausordnung trotz Abmahnung wiederholt verstoßen wird;
i) strafbare Handlungen gesetzt werden oder der begründete Verdacht einer solchen besteht;
j) erhebliche Sachbeschädigungen drohen oder bereits verursacht wurden;
k) der Aufenthalt aus Sicherheitsgründen nicht mehr zumutbar ist;
l) höhere Gewalt oder sonstige vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen.
12. Pflichten des Gastes und Nutzung der Unterkunft
12.1 Die Unterkunft darf ausschließlich zu Wohn- und Erholungszwecken sowie im Rahmen des vereinbarten Beherbergungsvertrages genutzt werden.
12.2 Die Unterkunft darf ausschließlich von den bei der Buchung angegebenen Personen benützt werden. Die zulässige Höchstbelegung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung oder der jeweiligen Objektbeschreibung. Eine Überschreitung der zulässigen Personenzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
12.3 Im Falle einer unzulässigen Mehrbelegung ist der Vermieter berechtigt,
- ein angemessenes zusätzliches Benützungsentgelt zu verrechnen,
- nicht angemeldete Personen vom Aufenthalt auszuschließen und/oder
- den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
12.4 Besucher dürfen sich ausschließlich in angemessenem Umfang in der Unterkunft aufhalten. Übernachtungen nicht angemeldeter Personen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.
12.5 Die im Objekt aufliegende oder dem Gast vor oder bei Vertragsabschluss bekannt gegebene Hausordnung ist integrierender Bestandteil des Beherbergungsvertrages und vom Gast einzuhalten.
12.6 Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft einschließlich sämtlicher Einrichtungen, Möbel, Geräte und Ausstattungsgegenstände sorgfältig, pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu behandeln.
12.7 Der Gast hat sämtliche gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Anordnungen sowie die Hausordnung einzuhalten und insbesondere auf andere Gäste sowie Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
12.8 Während der Ruhezeiten von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind sämtliche vermeidbaren Lärmbelästigungen zu unterlassen. Musik-, Fernseh- und sonstige Unterhaltungsgeräte dürfen ausschließlich in Zimmerlautstärke betrieben werden.
12.9 Partys, Feiern oder sonstige Veranstaltungen sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.
12.10 Sofern nicht ausdrücklich anders bekannt gegeben, gilt in sämtlichen Innenräumen der Unterkunft ein absolutes Rauchverbot.
12.11 Haustiere dürfen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden. Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass Haustiere andere Gäste nicht beeinträchtigen und keine Schäden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen verursachen. Haustiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Unterkunft zurückgelassen werden. Der Gast haftet für sämtliche durch Haustiere verursachten Schäden oder außergewöhnlichen Reinigungsaufwand.
12.12 Eltern oder sonstige Aufsichtspersonen tragen die alleinige Verantwortung für minderjährige Kinder. Sämtliche Einrichtungen des Vermieters dürfen von Kindern ausschließlich unter entsprechender Aufsicht benutzt werden.
12.13 Während des Aufenthaltes sind Fenster und Türen beim Verlassen der Unterkunft ordnungsgemäß zu schließen. Heizungs-, Klima- und Lüftungseinrichtungen sind sachgerecht und energieeffizient zu verwenden. Der Gast verpflichtet sich zu einem sparsamen Umgang mit Wasser, Strom und sonstigen Betriebsmitteln.
12.14 Sämtliche während des Aufenthaltes auftretenden Schäden, Defekte oder
Funktionsstörungen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Eigenmächtige Reparaturen, Veränderungen oder Eingriffe an der Unterkunft oder deren Einrichtung sind unzulässig.
12.15 Der Gast haftet für sämtliche übergebenen Schlüssel, Schlüsselkarten oder sonstigen Zutrittsmedien. Ein Verlust oder eine Beschädigung ist unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Der Gast haftet für sämtliche daraus entstehenden Kosten, insbesondere für den erforderlichen Austausch von Schließanlagen, Schließzylindern oder Zutrittssystemen, soweit diese Kosten vom Gast zu vertreten sind.
13. Schäden, Inventar und Reinigung
13.1 Mit Übernahme der Unterkunft bestätigt der Gast, dass sich diese einschließlich des Inventars in einem ordnungsgemäßen und gebrauchsfähigen Zustand befindet, sofern nicht unverzüglich nach Bezug erkennbare Mängel oder Schäden gegenüber dem Vermieter angezeigt werden.
13.2 Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche von ihm selbst, seinen Mitreisenden, Besuchern, Erfüllungsgehilfen oder mitgebrachten Haustieren schuldhaft verursachten Schäden an der Unterkunft, dem Inventar sowie an sonstigen Einrichtungen des Vermieters.
13.3 Fehlende, beschädigte oder unbrauchbar gewordene Einrichtungs- und Inventargegenstände sind vom Gast nach den tatsächlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten einschließlich erforderlicher Neben- und Montagekosten zu ersetzen, soweit ihn hierfür ein Verschulden trifft.
13.4 Der Gast ist verpflichtet, sämtliche Beschädigungen, außergewöhnlichen Verschmutzungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Unterkunft unverzüglich bekanntzugeben. Unterbleibt eine Meldung schuldhaft und entsteht dem Vermieter dadurch ein weiterer Schaden, haftet der Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen auch hierfür.
13.5 Außergewöhnliche Reinigungskosten, die über den üblichen Reinigungsaufwand hinausgehen, insbesondere infolge starker Verschmutzungen, Nikotinrückständen oder Rauchgeruchs, Tierhaaren, unsachgemäßer Müllentsorgung, Flecken auf Matratzen oder Polstermöbeln, Glasbruch, Beschädigungen von Textilien oder vergleichbaren Verunreinigungen, werden dem Gast gesondert nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand in Rechnung gestellt.
13.6 Der Vermieter ist berechtigt, offene Forderungen aus Beschädigungen, außergewöhnlichen Reinigungskosten, Inventarverlusten oder sonstigen Ansprüchen mit einer geleisteten Kaution zu verrechnen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
14 Haftung des Vermieters
14.1. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
14.2 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, entgangene Urlaubsfreuden, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
14.3 Der Vermieter haftet insbesondere nicht für vorübergehende Beeinträchtigungen oder Ausfälle von Strom-, Wasser-, Heizungs-, Internet-, Fernseh- oder sonstigen Versorgungseinrichtungen, sofern diese nicht vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
14.4 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für wetterbedingte Einschränkungen, Naturereignisse, Schneemangel, Straßensperren, Verkehrsbehinderungen oder sonstige Umstände außerhalb seines Einflussbereiches.
14.5 Die Haftung für eingebrachte Sachen richtet sich ausschließlich nach den §§970 ff ABGB.
14.6 Der Gast ist verpflichtet, erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Gast die rechtzeitige Anzeige und wäre eine Schadensbehebung dadurch möglich gewesen, vermindern sich allfällige Ersatzansprüche entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
14.7 Kann der Beherbergungsvertrag infolge höherer Gewalt oder sonstiger außerhalb des Einflussbereiches des Vermieters liegender Ereignisse ganz oder teilweise nicht erfüllt werden, haftet der Vermieter hierfür nicht.
14.8 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Hochwasser, Lawinen, Sturm, Brand, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Krieg, Terror, Streik, Stromausfälle oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
14.9 Soweit dem Gast ein WLAN-Zugang zur Verfügung gestellt wird, erfolgt dies freiwillig und ohne Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder störungsfreie Nutzung.
14.10 Der Gast verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich rechtmäßig zu verwenden.
14.11 Insbesondere untersagt sind Urheberrechtsverletzungen, Filesharing, das Abrufen oder Verbreiten rechtswidriger Inhalte sowie jede missbräuchliche Nutzung.
14.12 Der Gast haftet gegenüber dem Vermieter für sämtliche Schäden oder Ansprüche Dritter, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des Internetzuganges resultieren.
14.13 Soweit Parkplätze zur Verfügung gestellt werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen einer Gebrauchsüberlassung.
14.14 Mit der Zurverfügungstellung eines Parkplatzes wird kein Verwahrungsvertrag abgeschlossen.
14.15 Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
14.16 Der Vermieter haftet – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere nicht für Diebstahl, Beschädigungen, Vandalismus, Naturereignisse oder sonstige Schäden an Fahrzeugen oder darin befindlichen Gegenständen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet.
15.2. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Vermieters.
15.3. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist ausschließlich das sachlich für den Sitz des Vermieters berufene Gericht zuständig.
15.4. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des UN-Kaufrechts.
15.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, sofern der wirtschaftliche und rechtliche Zweck der Vereinbarung im Übrigen erhalten bleibt. Die Parteien verpflichten sich, eine nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten Zweck möglichst nahekommt und den zwingenden rechtlichen Vorgaben entspricht.
15.6. Ändern sich die rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen nach Abschluss dieser Vereinbarung wesentlich und für die Parteien im Zeitpunkt des Abschlusses unvorhersehbar, sodass einer Partei das Festhalten am unveränderten Inhalt nicht mehr zumutbar ist, werden die Parteien die betroffenen Regelungen im Sinn des ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zwecks in angemessener Weise anpassen.
15.7. Die Parteien halten fest, dass zu dieser Vereinbarung keine mündlichen Nebenabreden getroffen wurden. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bedürfen der ausdrücklichen Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abgehens von diesem Formerfordernis.